Allgemeine Geschäftsbedingungen | Trascon GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TRASCON-ICT GmbH nachfolgend TRASCON genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen und sind gültig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Auftragserteilung enthält die stillschweigende Anerkennung der AGB.TRASCON behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Vorgenommene Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft und werden den Kunden schriftlich mitgeteilt.

  1. Abschluss und Gültigkeit
    Das Angebot wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung rechtskräftig. Der Umfang und die Ausführungen werden durch die Auftragsbestätigung bestimmt.
  1. Preise
    Bei den angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstige Fehler, sowie Preis- und Modelländerungen durch die Hersteller. Preisanpassungen bis zu 30% rechtfertigen keine vorzeitige Vertragsauflösung. Supportleistungen sind im Produkte Preis nicht inbegriffen. Bei vor Ort Einsätzen wird die Fahrzeit wie Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Bestellungen und Abklärungen mit Providern sowie Kleinmaterialien und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Währung.
  1. Lieferung von Material
    Lieferungen von Material erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes oder persönliche Übergabe des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüssen verantwortlich.
  1. Liefertermine und Verfügbarkeit
    Lieferungen sind abhängig von der Verfügbarkeit der Produkte zum Zeitpunkt, an dem die Bestellung des Kunden bei TRASCON eintrifft. TRASCON wird sich nach Kräften bemühen, die angebotenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzforderungen oder Vertragsrücktritt.
  1. Dienstleistungen
    Die von TRASCON zu erbringenden Dienstleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäss dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. TRASCON stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften  und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechende Gerätschaften oder Räumlichkeiten verfügt.Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  1. Retouren
    Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 5 Werktagen zurückzusenden. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Die retournierten Artikel müssen unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig, in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung sein. Bei Nichterfüllung einer der oben genannten Bedingungen erlischt das Rückgaberecht. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden, sich in einer Aktion oder Promotion befinden oder vom Hersteller nicht zurückgenommen werden.
  1. Zahlungsbedingungen
    Zahlungen gegen Rechnung sind, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
  1. Verrechnung
    Forderungen und Gegenansprüche des Kunden dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung von TRASCON verrechnet werden. Für Verrechnungen die direkt über den Hersteller abgerechnet werden, wird keine Haftung übernommen.
  1. Abnahme und Prüfung
    Der Kunde ist verpflichtet, die von TRASCON gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 5 Tage nach Anlieferung TRASCON schriftlich bekannt zu geben.


  1. Ansätze von Wartungs-/ Unterhaltsverträgen
    TRASCON ist berechtigt, diese Ansätze jeweils auf den Beginn eines neuen Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten, Steuern, Abgaben und der gleichen anzupassen. Für sämtliche Dienstleistungen wird eine Mindesteinsatzzeit von 30 Minuten verrechnet. Länger dauernde Einsätze werden auf 30 Minuten genau ab- oder aufgerundet.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von TRASCON. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts am Geschäftsdomizil /Wohnort.
  1. Geheimhaltung
    Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.
  1. Garantie
    Für Handelsprodukte gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Für Schäden oder Folgeschäden, welche infolge fehlenden oder falschen Angaben entstehen, übernimmt TRASCON keine Haftung.

  2. Personaleinsatz
    TRASCON setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, externes Personal ein.
  1. Einsatzzeiten und Zuschläge
    Die regulären Arbeitszeiten bei TRASCON sind werktags von 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr.
    Ausserhalb dieser Arbeitszeiten kommen folgende Zuschläge zur Anwendung:

    Zuschlag von 50%
    - Werktags 06.00 - 08.00 Uhr und 18.00 - 22.00
 Uhr
    - Samstags 06.00 - 18.00 Uhr

    Zuschlag von 100%: Ausserhalb der obengenannten Zeiten sowie an Sonn- und allgemeinen gesamtschweizerischen Feiertagen.
  1. Dauer von Wartungs-/ Unterhaltsverträgen
    Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab dem im Vertrag festgelegten Datum. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die angepassten Laufzeiten. Der Vertrag erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird. TRASCON steht es frei, bei rückständigen Zahlungen des Kunden die Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Urheberrechte
    TRASCON verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen ohne Einverständnis des Kunden weder Dritten zu übergeben, noch ihnen die Möglichkeit zu geben, darin Einblick zu nehmen. TRASCON gibt dem Kunden bei der Vertragsauflösung dessen Daten und Unterlagen zurück.
  1. Haftung
    Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtliche und grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt.
  1. Datensicherung
    Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger (Bänder, Disketten, CD/DVD und Harddisks) selber. Für verlorene Daten werden jede Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.
  1. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich ausschliesslich am Sitz von TRASCON. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben.


Seengen, 1.1.2013 / RGA

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Wir gehen an jedes Projekt mit drei wesentlichen Elementen heran: strategisches Denken, kreative Lösungen, bewährte Ergebnisse.

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